Eine Sitzung dauert 50 Minuten und kostet für Selbstzahler*innen (ohne ärztliche Anordnung) 160 CHF. Hierbei sind Vor- und Nachbereitung bereits im Preis inbegriffen.

 

Ihre Krankenkasse und weitere Kostenträger beteiligen sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten einer Psychotherapie:

  • Psychologische Psychotherapie wird von der Grundversicherung (OKP) übernommen, sofern sie ärztlich angeordnet ist und bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Hierfür benötige ich folgendes, von Ihrem Hausarzt ausgefülltes Formular: Anordnung psychologische Psychotherapie

  • Sind die psychischen Probleme Folge eines Unfalls, übernimmt allenfalls die Unfallversicherung die Kosten einer Psychotherapie.
  • Gemäss Opferhilfegesetz gibt es auch die Möglichkeit der Übernahme von Psychotherapiekosten durch die Opferhilfe. Sie kann die Psychotherapiekosten auch bei in der Kindheit zurückliegenden Gewalttaten und sexuellem Missbrauch übernehmen, sofern Sie bei Therapiebeginn nicht das 25. Lebensjahr überschritten haben. Für detaillierte Informationen, wenden Sie sich bitte an die Opferhilfe Beratungsstelle Ihres Kantons.