Eine Therapiesitzung für Einzelpersonen dauert 50 Minuten und kostet für Selbstzahler*innen 160 CHF.

Für Paare beträgt das Honorar 200 CHF für 60 Minuten

 

Ihre Krankenkasse und weitere Kostenträger beteiligen sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten einer Psychotherapie:

  • Psychologische Psychotherapie wird von der Grundversicherung (OKP) übernommen, sofern sie ärztlich angeordnet ist. Hierfür benötige ich ein von Ihrer Hausärztin oder Psychiaterin ausgefülltes Anordnungsformular.

  • Sind die psychischen Probleme Folge eines Unfalls, übernimmt allenfalls die Unfallversicherung die Kosten einer Psychotherapie.
  • Gemäss Opferhilfegesetz gibt es auch die Möglichkeit der Übernahme von Psychotherapiekosten durch die Opferhilfe. Sie kann die Psychotherapiekosten auch bei in der Kindheit zurückliegenden Gewalttaten und sexuellem Missbrauch übernehmen, sofern Sie bei Therapiebeginn nicht das 25. Lebensjahr überschritten haben. Für detaillierte Informationen, wenden Sie sich bitte an die Opferhilfe Beratungsstelle Ihres Kantons.